Österreichisches und europäisches Wirtschaftsprivatrecht
Teil 8/2: Staatliche Beihilfen
Gemäß Art 88 Abs 3 Satz 3 EG-V ist es den Mitgliedstaaten untersagt, Beihilfevorhaben vor einer Genehmigung durch die Kommission durchzuführen. Nach der Rechtsprechung des EuGH ist das Durchführungsverbot sowie das (durch eine Kommissionsentscheidung konkretisierte) materielle Beihilfeverbot unmittelbar anwendbar. Es handelt sich damit um Rechtsnormen, deren Missachtung rechtswidriges Verhalten nach nationalem Recht darstellt. Welche Rechtsfolgen ein Verstoß gegen diese Vorschriften im...
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