Als letzter Band einer Reihe, die die Bedeutung des EG-Rechts für das österreichische Wirtschaftsprivatrecht im weitesten Sinn möglichst umfassend erörtern sollen, erscheint die Untersuchung zu den Konsequenzen des Europarechts auf das Vergaberecht. Der österreichische Gesetzgeber hat mit dem Bundesvergabegesetz 2002 eine bundeseinheitliche Neuregelung geschaffen, die in Umsetzung europarechtlicher Vorgaben, aber auch in Fortsetzung österreichischer Tradition die bis dahin bestehenden neun Landesgesetze und das frühere Bundesrecht ablöste. Seither erscheint laufend neue Literatur zum Thema, die sich freilich primär auf praxisbezogene Kommentierung mit starker Anlehnung an die Gesetzesmaterialien konzentriert. Im Vordergrund stehen dabei zumeist die Verfahrensfragen des neuen Regelwerkes. Demgegenüber erörtert die hier vorgelegte Untersuchung die zentralen zivilrechtlichen, insbesondere vertrags- und schadenersatzrechtlichen Fragen des Vergaberechts vor dem Hintergrund der in zehn europäischen Richtlinien enthaltenen Vorgaben. Da das Vergaberecht in seiner Durchführung in der Regel Kauf- und Werkverträge betrifft, kann die Bedeutung der Untersuchung für die Vergabepraxis kaum überschätzt werden. Detailliert erörtert werden insbesondere die Fragen des Vertragsschlusses, des Widerrufs der Ausschreibung, der Ersatzansprüche übergangener Bieter; letzteres sowohl nach dem Vergabegesetz selbst, als auch nach allgemeinem Zivilrecht und nach Wettbewerbsrecht. Die Untersuchung füllt damit eine Lücke, die in der bisherigen Behandlung des Rechtsgebietes immer deutlicher zu spüren war.