Vereintes Europa – Vereinheitlichtes Recht?
Die Rechtsvereinheitlichung aus rechtsökonomischer, privatrechtlicher und politikwissenschaftlicher Sicht
Das Zentrum für Sozialwissenschaften wurde Ende 2006 gegründet, und zwar im Rahmen der Bildung von Forschungszentren in der Akademie der Wissenschaften, in denen mehrere Forschungseinrichtungen zusammengefasst werden, nicht zuletzt mit dem Ziel, die fächerübergreifende Forschung zu fördern. Beim Zusammenwirken von Vertretern verschiedener Fachgebiete sollen durch die unterschiedlichen Blickwinkel neue Einsichten für die Beantwortung schon bekannter Fragen gewonnen, aber auch neue Problemstellungen erkannt und diskutiert werden. Der Verwirklichung dieser Ziele dienen unter anderem die Vortragsveranstaltungen, die in unregelmäßigen Abständen vom Zentrum für Sozialwissenschaften veranstaltet werden: Mindestens zwei der Forschungseinrichtungen sollen, allenfalls auch unter Beteiligung von auswärtigen Gästen, ein Thema behandeln. Die erste derartige Veranstaltung fand am 1. Februar 2007 statt und war einem zwar nicht neuen, aber noch immer höchst aktuellen Thema gewidmet: Der Rechtsvereinheitlichung in einem vereinten Europa. Beteiligt war die damalige Direktorin des Instituts für Europäische Integrationsforschung, der Leiter der Forschungsstelle für Europäisches Schadenersatzrecht und ein Vertreter der ökonomischen Analyse des Rechts, der Professor in Maastricht aber auch Mitarbeiter der eben genannten Forschungsstelle ist. In der allgemeinen Diskussion gehen die Meinungen über die Möglichkeit aber auch die Sinnhaftigkeit einer über das unbedingt nötige Mindestausmaß hinausgehenden Vereinheitlichung weit auseinander. Die Antworten hängen nicht nur, aber unter anderem doch auch davon ab, ob die Frage aus einem politischen, ökonomischen oder rechtstheoretischem Blickwinkel betrachtet wird. Die bisher kaum zu findende Zusammenschau der Ansichten von Vertretern dieser drei unterschiedlichen Fachrichtungen ist geeignet, die Erkenntnis der Einseitigkeit so mancher Argumente und die Erzielung eines ausgewogeneren Standpunktes zu fördern.