Der "Nomos Georgikos" („Landwirtschaftsgesetz“) ist auf dem Gebiet der Landnutzung die einzige eigenständige Regelung der Byzantiner mit gesetzesähnlichem Charakter. Er beeinflusste die Gesetzgebung in Byzanz und in vielen Staaten Ost- und Südosteuropas bis in die frühe Neuzeit.
Der "Nomos Georgikos" reguliert Vorgänge in der Landwirtschaft, der Viehzucht und der Forstwirtschaft. Die Nichterwähnung bestimmter Pflanzen und Tiere lässt Schlüsse auf die Großräume zu, in welchen er seine Wurzeln hatte. Die erhaltene schriftliche Fassung dürfte um die Mitte des 8. Jahrhunderts im Umfeld der Entstehung des Gesetzbuches "Ekloge" zu datieren sein.