Primärer Gegenstand des vorliegenden zweiten Bandes des Corpus der spätmittelalterlichen Grabmäler in Rom und in Latium sind die großen Baldachingräber mit Liegefigur des Toten, ornamentalem Mosaikschmuck und eventuell bildlicher Darstellung an der Rückwand und auf dem Sarkophag. Aus dieser Themenstellung ergibt sich das Ausgreifen über die Urbs hinaus und das Anfangsdatum 1268 mit dem Tod Papst Clemens’ IV. in Viterbo. Die Blütezeit des römischen mittelalterlichen Monumentalgrabes liegt im darauffolgenden Jahrhundert bis zum Tod Bonifaz’ VIII. im Jahre 1303. Die weitgehende Beschränkung der in derartigen Grabmälern Bestatteten auf einen hohen kurialen Personenkreis hat - anders als bei dem bescheideneren der Platten des ersten Bandes - nahezu ein Vakuum im 14. Jahrhundert zur Folge; die Grabmäler von Kardinälen und Baronen ab etwa 1390 können nicht denselben Anspruch auf Originalität erheben wie jene der Päpste und Kardinäle der ersten Epoche. Der breite Fluß an Monumenten der niedrigen Gattung erforderte im ersten Band die Fixierung eines präzisen Terminus für die corpusmäßig vollständige Erfassung : Sie ergab sich zwanglos mit der Anwesenheit Donatellos in Rom 1432/1433, da der große Renaissance-künstler selbst als Autor einer Platte (Giovanni Crivelli) auftrat. Den insgesamt fließenden Übergang vom Mittelalter zur Renaissance auf ein solches Datum festzulegen, ist angesichts der geringen Zahl der Objekte beim vorliegenden zweiten Band nicht nötig, doch erweist sich, daß die mit einem noch gotischen Formenschatz operierenden Denkmäler nach dem obengenannten Datum auslaufen. Die mit dem Namen desselben Donatello verbundene Platte des schon 1431 verstorbenen Martin V. - obwohl für den um die Wiederbelebung römischer Traditionen besorgten Colonna-Papst geschaffen und für die Bischofskirche der Urbs bestimmt - wurde erst 1445 fertig aus Florenz geliefert, in Metall und vollen Renaissance-formen. Die chronologische und territoriale Grenzziehung ist also für beide Bände in gleicher Weise gehandhabt, wobei erstere im Interesse einer Abrundung des Bestandes in Einzelfällen überschritten, letztere trotz ihres historisch-administrativen Anachronismus strikt eingehalten wurde: Beschränkter noch als im Vorgängerwerk ist das eigentlich einschlägige Gebiet mit der Zentren Rom - Viterbo - Anagni, eindeutiger noch als dort fallen die Objekte in Gaeta und Fondi als neapolitanisch heraus; umgekehrt wäre das umbrische Orvieto als zu Viterbo alternative päpstliche Residenz, mit einem Hauptwerk des Arnolfo di Cambio, einzubeziehen gewesen, und bei den Papstgräbern in Arezzo und Perugia ist die Bezugnahme auf jene in Viterbo augenfällig.